Die Webseite der home & business computing GmbH (hb-c.de) wurde im Sinne der digitalen Teilhabe für alle Menschen konzipiert – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Barrierefreiheit ist für uns kein Zusatz, sondern ein fester Bestandteil einer modernen, fairen und inklusiven Internetpräsenz.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Inhalte und Funktionen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können – auch von Personen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Dazu zählen unter anderem:
- Kontraste und Farben, die gut wahrnehmbar sind
- Vorlesbare Inhalte für Screenreader
- Tastatur-Navigation ohne Maus
- Anpassbare Schriftgrößen
- Strukturierter Seitenaufbau zur besseren Orientierung
Technische Umsetzung
Auf hb-c.de nutzen wir ein spezielles Barrierefreiheits-Tool, das rechts unten über das folgende Symbol aufgerufen werden kann:

Dieses Tool ermöglicht es Ihnen, die Darstellung der Website individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Per Mausklick können Sie unter anderem:
- Kontraste erhöhen
- Schriftgrößen anpassen
- Inhalte vorlesen lassen
- Animationen deaktivieren
- eine lesefreundliche Darstellung aktivieren
- und vieles mehr
PDF-Dateien, die bis einschließlich Quartal 2/2025 auf unserer Webseite hochgeladen wurden, sind nicht barrierefrei.
Wir werden Barrieren, die gefunden und gemeldet werden, beheben.
Rechtliche Konformität
Unsere Webseite erfüllt alle Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102, des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Damit entsprechen wir den gesetzlichen Vorgaben für barrierefreie Webangebote öffentlicher und wirtschaftlicher Einrichtungen.
Unser Anspruch
Barrierefreiheit ist für uns ein kontinuierlicher Prozess. Wir prüfen und optimieren unsere Webseite regelmäßig und stehen für Rückmeldungen zur Verfügung. Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie Verbesserungsvorschläge haben, schreiben Sie uns bitte an info@hb-c.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Diese Erklärung wurde im 2. Quartal 2025 erstellt.
Links mit weiterführenden Informationen:
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
(Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0)
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549
Web Content Accessibility Guideslines 2.1 (WCAG 2.1)