Barrierefreiheit für Webseiten – Pflicht ab 28. Juni 2025
Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nach einer Übergangszeit in Kraft. Ihr Online-Auftritt muss ab dann verpflichtend barrierefrei sein.
85 % der Unternehmenswebseiten verstoßen bereits jetzt unwissentlich gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.
Häufigste Probleme:
❌ Fehlende alternative Texte für Bilder
❌ Schlechte Lesbarkeit & Navigation für Screenreader
❌ Farbkontraste, die Menschen mit Sehbehinderungen ausschließen
Das Gute: In den meisten Fällen ist kein vollständiges Redesign nötig!
Viele Webseiten lassen sich durch kleine Anpassungen oder Add-ons barrierefrei machen – schneller und günstiger als gedacht.
Lassen Sie uns kostenfrei prüfen, ob Ihre Webseite den neuen Anforderungen entspricht – und welche Maßnahmen Sie jetzt treffen sollten.
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihre Webseite bereits für alle Nutzer zugänglich ist – doch in der Praxis gibt es unzählige Hindernisse für Menschen mit Behinderungen:
Viele Unternehmen scheuen sich vor den Kosten der Umsetzung – dabei gibt es Fördermittel, die bis zu 80 % der Investitionen abdecken.
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist!
Abhängig vom Umfang – erste Maßnahmen können innerhalb weniger Wochen umgesetzt werden!
-> Öffentliche Stellen, Banken, Versicherungen und E-Commerce-Plattformen sind direkt betroffen
-> Sogar Kleinstunternehmen, die Online-Buchungen, Anfragen oder Verkäufe ermöglichen, müssen Maßnahmen ergreifen
Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nach einer Übergangszeit in Kraft. Ihr Online-Auftritt muss ab dann verpflichtend barrierefrei sein.
Geschäftsführer