Barrierefreiheit im Web:
Was bedeutet das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen?
Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das eine verbesserte digitale Teilhabe für alle Menschen sicherstellen soll. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, welche Vorschriften gelten und gibt es Ausnahmen?
Unser Service: Wir machen Ihren Online-Auftritt barrierefrei
Wenn Sie eine Webseite mit Kontaktformular haben, besteht Handlungsbedarf. Als IT-Dienstleister bieten wir Ihnen eine professionelle Analyse und Umgestaltung Ihrer bestehenden Website, damit sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Unsere Leistungen umfassen:
- Barrierefreiheits-Check Ihrer Website
- Individuelle Anpassungen
Das kann die “Barrierefreiheit”, die wir für Sie installieren:
- Vergrößerung von Schrift, Cursor, Zeilenhöhe, Buchstabenabstand
- Umwandlung des Textes auf der Webseite in eine einfacherer lesbare Schrift und dyslexische Schriftart
- Hervorheben von Titeln
- Umkehr von Farben
- Veränderung von Helligkeit, Kontrast und Sättigung
- Graustufen
- Leselinie
- Hervorheben von Links auf der Webseite
- Stoppen von Animationen
- (Vor)Lesen der Inhalte Ihrer Webseite
- Lesemaske
- Tastaturnavigation
- Ausblenden von Bilder
All diese Änderungen können per Mausklick ausgewählt, zurückgesetzt – und auf unserer Startseite getestet – werden.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG setzt die European Accessibility Act (EAA)-Richtlinie der EU um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Dazu gehören unter anderem:
- Webseiten und Online-Shops
- Computer
- Telekommunikationsdienstleistungen
- Apps und digitale Services
- Telefone und TV-Geräte
- Bankautomaten und Ticketautomaten
- E-Books und digitale Dokumente
Diese Anforderungen betreffen insbesondere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten. Inhalte müssen künftig beispielsweise gut lesbar, mit assistiven Technologien kompatibel und leicht navigierbar sein.
Die EAA wurde 2019 verabschiedet. Das darauf basierend ins deutsche Recht umgesetzte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde 2021 verabschiedet und tritt nun nach einer Übergangszeit am 28. Juni 2025 in Kraft.
Für wen gilt das Gesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, darunter:
- Online-Händler
- Dienstleister mit digitalen Buchungs- oder Informationsplattformen
- Banken und Finanzdienstleister
- Unternehmen im Verkehrssektor wie Bahnen, Airlines, Ticketanbieter
- Softwareanbieter
- fast jede Webseite, insbesondere mit Webshop, Kontaktformular und Terminbuchungsmaske
Auch mittelständische Unternehmen und lokale Betriebe mit einer eigenen Webseite müssen sich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, das Gesetz sieht gewisse Ausnahmen vor: Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro sind von den Anforderungen ausgenommen. Dennoch empfohlen wir auch kleinen Unternehmen, auf Barrierefreiheit zu achten, um allen Kunden einen bestmöglichen Zugang zu den eigenen Angeboten zu gewähren.
Wichtig für Ihr Unternehmen:
Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, prüfen Sie ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit und passen diese an die neuen Vorgaben an.
Zu den aus unserer Sicht wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Überprüfung und Anpassung der Website
- Einführung alternativer Navigationsmöglichkeiten (z. B. Tastatursteuerung)
- Optimierung der Kontraste und Textdarstellungen
- Unterstützung von Screenreadern und anderen Hilfsmitteln
Das macht Ihre digitale Präsenz zukunftssicher und zugänglich für alle Nutzer!