Barrierefreiheit für Webseiten – Pflicht ab 28. Juni 2025
Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nach einer Übergangszeit in Kraft. Ihr Online-Auftritt muss ab dann verpflichtend barrierefrei sein.
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Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nach einer Übergangszeit in Kraft. Ihr Online-Auftritt muss ab dann verpflichtend barrierefrei sein.